FreeCity ist eine schnell wachsende deutschsprachige Online-Community der FreeCity GmbH - nachfolgend FreeCity genannt -, die es sich zum Ziel gesetzt hat, alle wesentlichen Bedürfnisse eines aktiven Internetnutzers - nachfolgend Kunde genannt - zu erfüllen. Die einzelnen in der Community angebotenen Dienstleistungen und Waren werden auf der unter "http://www.freecity.de" abrufbaren Website aufgeführt.
Zunächst folgen Regelungen, die auf jedes Vertragsverhältnis mit FreeCity
Anwendung finden (Allgemeiner Teil), sodann zusätzlich diejenigen Regelungen,
die abhängig von den durch den Kunden gewünschten Diensten sind (Besonderer Teil).
FreeCity erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und etwaiger Zusatzbedingungen, sowie
Leistungsbeschreibungen, die dem Kunden im Zusammenhang mit den gewünschten
Leistungen zur Kenntnis gebracht werden. Angaben zur Beschreibung der Dienste
stellen keine Garantieübernahme für eine besondere Beschaffenheit der Leistung
von FreeCity dar.
Soweit FreeCity lediglich Leistungen anderer Anbieter vermittelt, gelten
insoweit ausschließlich die AGB dieser Anbieter. FreeCity ist weder selber
zur Leistungserbringung verpflichtet, noch haftet FreeCity für mangelhafte
Leistung oder für Schäden, die aus der Leistung der dritten Anbieter resultieren.
Die vorliegenden AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen zwischen
den Parteien, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
Etwaige entgegenstehende AGB eines Kunden werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.
Sofern während eines andauernden Vertragsverhältnisses eine Änderung der
vorliegenden AGB erforderlich wird, informiert FreeCity den Kunden per E-Mail
über die Änderung. Er wird auf die ihm zustehende Möglichkeit hingewiesen,
binnen eines Monats der Änderung der AGB zu widersprechen. Widerspricht der
Kunde nicht, so besteht das Vertragsverhältnis mit den geänderten Bedingungen
fort. Im Fall des Widerspruchs besteht der Vertrag unverändert fort, FreeCity
ist jedoch berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
Genaue Beschreibungen der einzelnen Dienste finden sich neben diesen AGB
auf den Websites von FreeCity, die über "http://www.freecity.de" abrufbar
sind. Teilweise ist es zur Nutzung der Dienste erforderlich, dass der Kunde
sich zuvor als User bei FreeCity registriert. Diese Registrierung ist unentgeltlich.
Manche Dienste sind werbefinanziert.
Bei der angebotenen Leistung gilt, dass eine Erreichbarkeit der seitens
FreeCity vorgehaltenen technischen Infrastruktur bis zum Übergabepunkt an
externe Netzbetreiber lediglich bei einer durchschnittlichen Verfügbarkeit
von 97% im Jahresmittel geschuldet ist. Für die Nutzung der Dienste ist jedoch
auch die Funktionalität fremder Netze und Technik erforderlich, auf die FreeCity
keinen Einfluss hat.
Sofern die Drittkosten im Hinblick auf die vertragsgegenständlichen Leistungen
steigen, ist FreeCity berechtigt, diese Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben.
Dem Kunden wird dies vier Wochen vor deren Wirksamwerden per E-Mail angekündigt.
Der Kunde wird auf die Möglichkeit hingewiesen, binnen gleichen Zeitraums
das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
FreeCity behält sich vor, Änderungen der Dienste und der technischen Umgebung
vorzunehmen, sofern dies den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang aufrechterhält,
zur Verbesserung des Dienstes notwendig ist und / oder der technischen Weiterentwicklung
Rechnung trägt. Sofern kostenfreie Leistungen erbracht werden, besteht kein
Anspruch auf deren weitere Erbringung. FreeCity ist berechtigt, diese Leistungen
einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus ein Schadensersatz-, Minderungs-
oder Erstattungsanspruch zusteht.
Der Vertrag zwischen FreeCity und dem Kunden kommt entweder durch die Nutzung
der auf der Website von FreeCity angebotenen Dienste oder, wenn ein Kundenantrag
für den Dienst erforderlich ist, durch dessen Annahme durch FreeCity zustande.
Der Kunde wird mit oder unter den ihm von FreeCity zur Verfügung gestellten
Diensten keine rechtswidrigen Inhalte im Internet anbieten, vorhalten, bereitstellen,
nutzen, speichern, verbreiten oder zugänglich machen, auf diese weiterleiten
oder auf solche z. B. durch Links hinweisen. Dies schließt das Verbot der
Versendung unaufgeforderter Massen-E-Mails und das zur Verfügung stellen von
Programmen, die dies ermöglichen, ein. In besonderem Masse sind von diesem
Verbot betroffen:
Jede Form erotischer Inhalte oder Schriften, insbesondere pornografische
oder jugendgefährdende Schriften und Inhalte im Sinne des § 184 StGB bzw.
im Sinne der §§ 1, 6, 21 GjS.
Jede Form politischer Schriften oder Inhalte, insbesondere links- oder
rechtsextremistische Propaganda, die im Sinne der §§ 86, 131 StGB zum
Rassenhass aufstacheln, Gewalt oder Krieg verharmlosen oder verherrlichen,
für terroristische Vereinigungen werben, zu Straftaten auffordern und
/ oder beleidigende oder ehrverletzende Äußerungen enthalten.
Die widerrechtliche Veröffentlichung oder Verbreitung urheberrechtlich
relevanten Materials, sowie von diesbezüglichen Seriennummern und Einwahldaten
(Warez, Cracks, MP3s etc.), sowie deren Bereithaltung zum Abruf durch
Dritte.
Der Kunde ist darüber hinaus zur ressourcenschonenden Nutzung der erbrachten
Dienste verpflichtet. Dies schließt ein, das Internet-Angebot so zu gestalten,
dass eine übermäßige Belastung des Servers und eine damit verbundene hohe
Rechenleistung / überdurchschnittlich hohe Beanspruchung an Arbeitsspeicher
oder Ähnliches vermieden wird. FreeCity wird den Kunden in diesem Fall auffordern,
unter angemessener Fristsetzung für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde hat FreeCity
spätestens 14 Tage im voraus zu informieren, wenn er ein Transfervolumen von
mehr als 1 Gigabyte an einem Tag bezüglich der von ihm in Anspruch genommenen
Dienste erwartet (beispielsweise nach der Veröffentlichung von Werbung für
eine Website).
Der Kunde wird eine Beeinträchtigung des Dienstes durch Viren, Würmer, trojanische
Pferde oder sonstige schadhafte Programme und / oder Daten unterlassen und
eine mögliche Verbreitung in höchstmöglicher Art und Weise verhindern. Auch
wird er solche Daten nicht zum Abruf bereithalten.
Der Kunde versichert, unter Verwendung der angebotenen Dienste nicht in
Rechte Dritter einzugreifen. Dazu gehören insbesondere, aber nicht abschließend,
das Namens- und Kennzeichenrecht, das Markenrecht, Wettbewerbsrecht, das allgemeine
Persönlichkeitsrecht und das Strafrecht. Es ist Sache des Kunden, sich über
die gesetzlichen Bestimmungen, gegebenenfalls durch Einholung eines Rechtsrats,
zu informieren.
Der Kunde ist verpflichtet, eine über FreeCity registrierte Domain während
der gesamten Vertragslaufzeit auf eigene Internetinhalte verweisen zu lassen.
Der Kunde wird alle Inhalte, die er auf seinen Internetseiten vorhält, mit
einem den gesetzlichen Anforderungen genügenden Impressum versehen.
Der Kunde versichert bei der Anmeldung der Registrierung einer DE-Domain,
dass er bei FreeCity noch keine DE-Domain auf seinen Namen registriert hat.
Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen von sämtlichen Anmeldungen oder Anträgen,
die er gegenüber FreeCity vornimmt, zutreffende und vollständige Angaben zu
machen und während der jeweiligen Vertragsdauer Änderungen dieser Daten unverzüglich,
spätestens jedoch binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Änderung, gegenüber
FreeCity mitzuteilen. FreeCity ist berechtigt, einen Nachweis durch Vorlage
eines geeigneten Legitimationspapiers zu verlangen.
Der Kunde ist weiter verpflichtet, mindestens alle zwei Wochen seine E-Mails
abzurufen, um so eine Selbstinformation über Mitteilungen von FreeCity zu
ermöglichen, da auf diesem Wege wichtige Informationen übermittelt werden.
Sofern dem Kunden Zugangsdaten oder Passwörter zur Verfügung gestellt werden,
hat er diese geheim zu halten. Gibt der Kunde diese Informationen an Dritte
weiter oder ist er sonst für eine Nutzung des Dienstes durch Dritte verantwortlich,
so haftet er für die bei FreeCity entstehenden Kosten und Schäden. Der Kunde
verpflichtet sich, den Verlust oder die Kenntnisnahme Unbefugter unverzüglich
gegenüber FreeCity anzuzeigen.
Der Kunde ist weiter verpflichtet, ihm bekannt gewordene Mängel oder Schäden
gegenüber FreeCity unverzüglich schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen.
Weitere Verpflichtungen des Kunden ergeben sich aus den Bestimmungen zu
den vom Kunden in Anspruch genommenen Diensten (Zusatzbedingungen).
Sperrung:
FreeCity behält sich vor, den Zugriff auf Inhalte und die Nutzung von Diensten
(z.B. Weiterleitung, Website, E-Mail), die möglicherweise gegen gesetzliche
Bestimmungen verstoßen, zu unterbinden. Insbesondere die Verletzung der in
vorstehenden Ziffern 4. a), c), d), e), f), g), h) und j) genannten Verpflichtungen
berechtigt FreeCity, den Kunden mit sofortiger Wirkung von einer weiteren
Nutzung der Dienste auszuschließen. Für das Recht zur Nutzungsunterbindung
/ Sperre der Dienste ist jedenfalls ein dringender Tatverdacht ausreichend.
Einem dringendem Tatverdacht gleichzustellen ist ein entsprechendes Votum
einer anerkannten Institution der Freiwilligen Selbstkontrolle für das Internet
oder eines Rechtsanwaltes. FreeCity ist in jedem Fall berechtigt, eine Nutzungsunterbindung
/ Sperrung vorzunehmen, wenn der Kunde Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung
gegeben hat. Dem Kunden steht jederzeit der Gegenbeweis offen. Sofern der
Kunde mit offenen Forderungen nach Ablauf der in der zweiten schriftlichen
Mahnung gesetzten Frist in Verzug ist, steht FreeCity das Recht zu, die vom
Kunden bezogenen Dienste zu sperren. Dies berührt die Vergütungspflicht für
diesen Zeitraum nicht.
Vertragsstrafe / Schadensersatz:
Der Kunde verpflichtet sich für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung
gegen die in vorstehenden Ziffern 4. a), c), d), e), f), g), h) und j) genannten
Pflichten an FreeCity eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25,00 zu zahlen.
Weitere Rechte und insbesondere Schadensersatzansprüche bleiben von der Vertragsstrafe
unberührt, werden jedoch in voller Höhe auf den zusätzlich geltend gemachten
Schadensersatzanspruch angerechnet.
Außerordentliche Kündigung:
FreeCity behält sich vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis
außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber
nicht abschließend vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine in vorstehenden
Ziffern 4. a), c), d), e), f), g), h) und j) genannten Verpflichtungen verstößt.
FreeCity ist für die Verfügbarkeit von Seiten dritter Anbieter, auf die in
den Internetseiten von FreeCity durch Link verwiesen wird, nicht verantwortlich
oder haftbar, da diese Seiten keinerlei Kontrollmöglichkeit von FreeCity unterliegen.
Aus demselben Grund ist FreeCity für die dort vorgehaltenen Inhalte oder für
Inhalte, die auf oder über solche Seiten zugänglich sind, nicht verantwortlich.
FreeCity distanziert sich ausdrücklich von den dort vorgehaltenen Inhalten und
schließt jegliche Haftung oder Mängelansprüche in Bezug auf diese Seiten Dritter
aus.
Sofern die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht unentgeltlich angeboten
werden und sich in den vorliegenden AGB keine Vergütungsregelung befindet,
gilt die Preisliste, die im Internet unter http://premium.freecity.de/ abrufbar
ist.
Vergütungen sind im Voraus für einen im Rahmen des Angebotes genannten Abrechnungszeitraum
zu zahlen. Eine Erstattung von gezahlten Beträgen erfolgt nicht, sofern die
Beendigung des Vertragsverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit
durch den Kunden zu vertreten ist.
Sämtliche Rechnungen/Zahlungsaufforderungen werden grundsätzlich per E-Mail
übermittelt. Wünscht der Kunde eine Rechnung per Post (Zusatzdienstleistung),
so ist FreeCity berechtigt, hierfür pro Rechnung eine Gebühr in Höhe von 2,50
EURO zu erheben.
Die Zahlung hat sofort nach Rechnungsstellung/Zahlungsaufforderungen spätestens
innerhalb von 10 Tagen auf eines der Konten von FreeCity zu erfolgen.
Sollte eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, ist FreeCity bis auf
Widerruf durch den Kunden dazu ermächtigt, die fälligen Beträge vom Konto
des Kunden abzubuchen. Sofern eine Abbuchung aus Gründen, die der Kunde zu
vertreten hat, scheitert, hat er die Mehrkosten zu tragen, die FreeCity entstehen.
Es wird ein pauschalierter Schadenersatz (§§ 280 Abs. I und II, 286 BGB) von
brutto 2,50 EURO vereinbart. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt
vorbehalten, sofern nachgewiesen wird, dass ein ungewöhnlich hoher Schaden
diesbezüglich im Einzelfall entstanden ist. Dem Kunden bleibt freigestellt,
nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist.
Vom Zeitpunkt des Verzugs an sind offene Forderungen mit dem gesetzlichen
Zinssatz zu verzinsen.
Für jedes Mahnschreiben wird als pauschalierter Schadenersatz (§§ 280 Abs.
I und II, 286 BGB) ein Betrag von brutto 3,00 EURO vereinbart. Die Geltendmachung
eines höheren Schadens bleibt vorbehalten, sofern nachgewiesen wird, dass
ein ungewöhnlich hoher Schaden diesbezüglich im Einzelfall entstanden ist.
Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
Mängelansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung,
Installation oder Benutzung der Leistung von FreeCity oder auf Eingriffe,
Fehlerbehebungen oder Fehlerbehebungsversuche durch den Kunden oder nicht
von FreeCity autorisierte Dritte zurückzuführen sind.
Im übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahr ab Beginn
der Zurverfügungstellung der Leistung durch FreeCity an den Kunden. Dies gilt
nicht, sofern eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit in Rede steht oder die Haftung von FreeCity auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen eigenen Pflichtverletzung oder
der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Das gleiche gilt, sofern FreeCity
den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit
der Leistung übernommen hat.
Die Mängelbeseitigung erfolgt zunächst nach Wahl von FreeCity durch die
Wiederholung von Anmeldevorgängen, durch Nachbesserung oder durch unentgeltliche
Ersatzlieferung. Wird die Mängelbeseitigung von FreeCity verweigert oder schlägt
sie fehl, hat der Kunde Anspruch auf angemessene Herabsetzung der Vergütung
oder er kann vom Vertrag zurücktreten.
Die Haftung von FreeCity ist gemäß den nachfolgenden Bestimmungen eingeschränkt.
Davon unberührt bleibt die Haftung von FreeCity nach dem Produkthaftungsgesetz
sowie im Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)
die Haftung nach deren § 7 Abs. 2.
FreeCity haftet stets unbeschränkt, wenn FreeCity der Vorwurf des Vorsatzes
oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels trifft, oder wenn FreeCity
vertraglich eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.
FreeCity haftet zudem stets unbeschränkt für verursachte Schäden aus der
schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines
Menschen, sofern die Verletzung durch FreeCity selbst, durch ihre gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verschuldet worden ist.
FreeCity haftet zudem stets unbeschränkt bei grobem eigenem Verschulden
(Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit), bei grobem Verschulden ihrer leitenden
Angestellten oder gesetzlichen Vertreter und bei Vorsatz ihrer anderen Erfüllungsgehilfen
(einfache Erfüllungsgehilfen). Ausschließlich in diesen Fällen oder sofern
einer der Absätze a) bis c) einschlägig ist, haftet FreeCity auch für den
Ersatz mittelbarer Schäden des Kunden.
FreeCity haftet dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, deren Einhaltung für das Erreichen des Vertragszwecks von
besonderer Bedeutung ist (sog. "Kardinalpflichten"). Dies gilt auch, soweit
die Pflichtverletzung von leitenden Angestellten oder anderen Erfüllungsgehilfen
begangen worden ist. Bei anderen Pflichtverletzungen haftet FreeCity ebenfalls
dem Grunde nach für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen.
In den Fällen des vorstehenden Absatzes 9.e) ist die Haftung von FreeCity
der Höhe nach auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Arbeits- und Zeitaufwand des Kunden,
der bei der Schadensermittlung sowie bei der außergerichtlichen Abwicklung
des Schadensersatzanspruchs entsteht, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
als Schadensersatz ausschließlich dann ersatzfähig ist, wenn der Aufwand die
im Rahmen des üblichen durch den Kunden typischerweise zu erbringende Mühewaltung
überschreitet.
Des weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen
und / oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und / oder nicht voraussehbarer,
nur vorübergehender und nicht von der FreeCity zu vertretender Beeinträchtigungen,
herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch
behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne
Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des weiteren zählt hierzu auch der vollständige
oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations-
und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. FreeCity
ist berechtigt, die ihr obliegende Leistung für die Dauer des hindernden Ereignisses
zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben.
Der Kunde stellt FreeCity und ihre Mitarbeiter von etwaigen Schäden bei
behaupteten Rechtsverletzungen durch den Kunden oder Dritter im Zusammenhang
mit dem vertragsgegenständlichen Dienst frei, sofern er den zugrundeliegenden
Verstoß zu vertreten hat oder ihn eine Unterlassungsverpflichtung trifft.
Dies schließt die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Auslagen
ein.
Ebenso stellt der Kunde involvierte Dritte (beispielsweise DENIC) und dort
beteiligte natürliche Personen frei.
Diese Freistellungsvereinbarung behält ihre Gültigkeit über die Vertragsdauer
hinaus für weitere drei Jahre.
Im Fall von Rechtsstreitigkeiten nach a) ist FreeCity berechtigt, seine
Leistungen im Hinblick auf den betreffenden Dienst einzustellen.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Ein Zurückbehaltungsrecht
besteht für den Kunden nur hinsichtlich Gegenansprüchen aus demselben Vertrag.
Nebenabreden und Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform (Brief
oder Telefax). Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Das gleiche gilt für die Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos
durch FreeCity. Nebenabreden sind nicht getroffen.
FreeCity ist berechtigt, sich zur Erbringung der vertragsgegenständlichen
Leistungen Dritter zu bedienen.
Die zwischen dem Kunden und FreeCity geschlossenen Verträge unterliegen
dem deutschen Recht bei gleichzeitig erklärtem Ausschluss der Bestimmungen
zum einheitlichen Kaufrecht der UN über den Kauf von beweglichen Sachen.
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Vielmehr gilt an Stelle
der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder
zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit
der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der
vertraglichen Bestimmungen entsprechend.
Gerichtsstand ist Duisburg, sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen handelt.
Die Spezifikationen des Dienstes "Domainregistrierung" werden im Rahmen
der Internetpräsenz näher beschrieben. Der Dienst kann zu den auf dieser Seite
beschriebenen Preisen genutzt werden, es ist jedoch eine vorherige Mitgliedschaft
in der Community von FreeCity erforderlich.
Das Angebot einer Registrierung ist insoweit von vornherein in der Weise
beschränkt, dass pro Person immer nur eine einzige DE-Domain registriert und
anschließend delegiert werden darf.
Minderjährige dürfen diesen von FreeCity angebotenen Dienst nicht ohne die
Zustimmung der Erziehungsberechtigten nutzen.
Die Vertragsdauer für die Konnektierung der Domain einschließlich etwaiger
Zusatzdienste ergibt sich aus den Beschreibungen auf der Website. Sie verlängert
sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht durch eine der Parteien
schriftlich drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die
Kündigung der Domain ist schriftlich per Brief oder Telefax vorzunehmen. Der
Erhalt von Kündigungen wird durch FreeCity gegenüber dem Kunden per E-Mail
bestätigt. Hiervon bleibt das Recht beider Parteien zu einer Kündigung aus
wichtigem Grunde unberührt. Auf die Ziffern 4. und 5. des Allgemeinen Teils
wird hingewiesen.
Mit Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Funktionalität der Domain eingestellt,
es sei denn, die vorliegenden AGB treffen eine abweichende Regelung.
FreeCity ist berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an der Domain bis zur
vollständigen Zahlung aller bezüglich dieser Domain offenen Forderungen geltend
zu machen.
Sofern der Kunde nicht vor Ablauf des Vertragsverhältnisses die Übertragung
der Domain zu einem anderen Anbieter vollzogen oder die Löschung der Domain
gegenüber FreeCity beantragt hat, ist FreeCity berechtigt, die Domain freizugeben.
Dem Kunden entstehen daraus keinerlei Ansprüche gegen FreeCity oder die involvierten
Registrierungsstellen.
Der Vertrag über die Domainregistrierung und -verwaltung zwischen FreeCity
und dem Kunden endet automatisch mit einem abgeschlossenen Providerwechsel
oder der Beauftragung der Löschung der Domain. Etwaig gezahlte Beträge werden
nicht erstattet.
Für DE-Domainanmeldungen ab dem 10.05.2001 gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültige Preisliste unter http://premium.freecity.de/
Für DE-Domainanmeldungen vor dem 10.05.2001 gilt: Für die Registrierung
und Verwaltung einer DE-Domain durch FreeCity wird einmalig ein Betrag in
Höhe von EUR 19,94 erhoben.
FreeCity ist berechtigt, beim Aufruf der Internetseiten (Weiterleitung auf
eigene HTML-Dokumente), die hinter der gewünschten Domain des Kunden liegen,
Werbung (Pop-Up, Frame, oder ähnliches) einzublenden. Der Kunde ist verpflichtet,
diesen Aufruf nicht mittelbar oder unmittelbar zu verhindern und / oder zu
beeinträchtigen oder zu verändern. Ein solches Verhalten berechtigt FreeCity
zu einem Verzicht der Domain im Namen des Kunden. Die Ziffern 5 a), b) und
c) (Sperrung, Vertragsstrafe und außerordentliche Kündigung) des Allgemeinen
Teils dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung.
Der Kunde hat die Möglichkeit, gegen Entgelt die Werbefreiheit der Domain
zu erhalten. FreeCity bietet daneben noch andere Aktionen an, bei denen der
Kunde die Werbefreiheit der Domain unentgeltlich erlangen kann. Der Kunde
hat jedoch keinen Anspruch auf die Durchführung derartiger Aktionen.
Rechtzeitig vor Ablauf des Zeitraumes, für den die Domain werbefrei war,
wird der Kunde durch FreeCity per E-Mail auf die Möglichkeit der Zahlung der
Vergütung für eine Verlängerung der Werbefreiheit der Domain hingewiesen.
Ist vor Ablauf des werbefreien Zeitraums kein Zahlungseingang bei FreeCity
fest zu stellen, wird automatisch Werbung eingeblendet.
Im Vorfeld der Konnektierung einer Domain wird deren Verfügbarkeit abgefragt.
Diese lediglich vermittelte kostenfreie Auskunft gibt den im Zeitpunkt der Abfrage
aktuellen Datenbestand der Whois-Datenbank der DENIC e. G. wieder. Dies schließt
jedoch nicht aus, dass beispielsweise schon ein Registrierungsantrag bezüglich
der gewünschten Domain gestellt wurde, welcher lediglich noch nicht in der Datenbank
aktualisiert wurde. Eine Haftung für die Richtigkeit der Auskunft wird daher
nicht übernommen. Eine Überprüfung oder Beobachtung der Auskunftserteilung erfolgt
durch FreeCity nicht.
Im Rahmen der Registrierung einer DE-Domain übermittelt FreeCity lediglich
die vom Kunden abgefragten Daten an die DENIC e. G.. Die Registrierung der
Domain ist nicht vertraglich geschuldet, da diese lediglich durch die DENIC
e. G. vorgenommen werden kann. Eine Überprüfung der vom Kunden gemachten Angaben
nach Plausibilität und Vollständigkeit erfolgt nicht.
FreeCity übernimmt die Zahlung der von der DENIC e. G. für die Registrierung
erhobenen Kosten, die notwendigen Handlungen hinsichtlich der Verlängerung
der Domainregistrierung sowie der Aktualisierung der Bestandsdaten der Domain
auf Kundenwunsch während des Vertragsverhältnisses.
Im Fall der Nichtverfügbarkeit der gewünschten Domain ist FreeCity berechtigt,
sich bezüglich dieser Domain vom Vertrag zu lösen. FreeCity wird den Kunden
in diesem Fall unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen unverzüglich
zurückerstatten. Auf Wunsch des Kunden kann der gezahlte Betrag für eine anderweitige
Registrierung verwendet werden.
Bei der Registrierung einer DE-Domain wird FreeCity zwischen der DENIC e.
G. (http://www.denic.de) und dem Kunden lediglich als Vermittler tätig. Über
die Domainregistrierung kommt ein eigenständiger Vertrag zwischen ihm und der
DENIC e. G. zustande. Um auch für den Fall, dass vertragliche Verpflichtungen
gegenüber der DENIC e. G. nicht erfüllt werden, die weiterführende Domain-Inhaberschaft
sicher zu stellen, gelten für den Kunden subsidiär die DENIC-Direktpreise. Diese
Liste wie auch die DENIC-Registrierungsbedingungen, sind unter den nachfolgenden
URLs abrufbar und ebenfalls Gegenstand des vorliegenden Vertrages:
» http://www.denic.de/de/bedingungen.html
» http://www.denic.de/de/preisliste.html
» http://www.denic.de/de/richtlinien.html
Die Spezifikationen des Dienstes "Domainregistrierung" werden im Rahmen der Internetpräsenz näher beschrieben. Der Dienst kann zu den auf dieser Seite beschriebenen Preisen genutzt werden, es ist jedoch eine vorherige Mitgliedschaft in der Community von FreeCity erforderlich.
Minderjährige dürfen diesen von FreeCity angebotenen Dienst nicht ohne die
Zustimmung der Erziehungsberechtigten nutzen.
Die Vertragsdauer für die Konnektierung der Domain einschließlich etwaiger Zusatzdienste ergibt sich aus den Beschreibungen auf der Website. Sie verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht durch eine der Parteien schriftlich drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung der Domain ist schriftlich per Brief oder Telefax vorzunehmen. Der Erhalt von Kündigungen wird durch FreeCity gegenüber dem Kunden per E-Mail bestätigt. Hiervon bleibt das Recht beider Parteien zu einer Kündigung aus wichtigem Grunde unberührt. Auf die Ziffern 4. und 5. des Allgemeinen Teils wird hingewiesen.
Mit Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Funktionalität der Domain eingestellt, es sei denn, die vorliegenden AGB treffen eine abweichende Regelung.
FreeCity ist berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an der Domain bis zur vollständigen Zahlung aller bezüglich dieser Domain offenen Forderungen geltend zu machen.
Sofern der Kunde nicht vor Ablauf des Vertragsverhältnisses die Übertragung der Domain zu einem anderen Anbieter vollzogen oder die Löschung der Domain gegenüber FreeCity beantragt hat, ist FreeCity berechtigt, die Domain freizugeben. Dem Kunden entstehen daraus keinerlei Ansprüche gegen FreeCity oder die involvierten Registrierungsstellen.
Der Vertrag über die Domainregistrierung zwischen FreeCity und dem Kunden endet automatisch mit einem abgeschlossenen Providerwechsel oder der Beauftragung der Löschung der Domain. Etwaig gezahlte Beträge werden nicht erstattet.
Im Rahmen der Registrierung einer INFO-Domain übermittelt FreeCity lediglich die vom Kunden abgefragten Daten an den Registrar zur Beantragung der Domain zur Beantragung des diesbezüglich erforderlichen sogenannten Handles. Die Registrierung der Domain ist nicht vertraglich geschuldet, da diese lediglich durch die Registry vorgenommen werden kann. Eine Überprüfung der vom Kunden gemachten Angaben auf Plausibilität und Vollständigkeit erfolgt nicht.
FreeCity übernimmt die Zahlung der vom Registrar für die Registrierung erhobenen Gebühren, die notwendigen Handlungen hinsichtlich der Verlängerung der Domainregistrierung sowie der Aktualisierung der Bestandsdaten der Domain auf Kundenwunsch während des Vertragsverhältnisses.
Die Übertragung der Domain auf einen anderen Registrar binnen der ersten 60 (in Worten: sechzig) Tage nach der erstmaligen Registrierung ist ausgeschlossen. Das für die Übertragung der Domain zu einem anderen Registrar erforderliche Passwort wird dem Kunden auf schriftliche Anfrage hin per Post übermittelt, um eine Kenntniserlangung durch Dritte zu verhindern.
Im Vorfeld der Anmeldung einer Domain wird deren Verfügbarkeit abgefragt. Diese lediglich vermittelte kostenfreie Auskunft gibt den im Zeitpunkt der Abfrage aktuellen Datenbestand der Whois-Datenbank der zuständigen Registrierungsstelle wieder. Dies schließt jedoch nicht aus, dass beispielsweise schon ein Registrierungsantrag bezüglich der gewünschten Domain gestellt wurde, welcher lediglich noch nicht in der Datenbank aktualisiert wurde. Eine Haftung für die Richtigkeit der Auskunft wird daher nicht übernommen. Eine Überprüfung oder Beobachtung der Auskunftserteilung erfolgt durch FreeCity nicht.
Im Fall der Nichtverfügbarkeit der gewünschten Domain ist FreeCity berechtigt, sich bezüglich dieser Domain vom Vertrag zu lösen. FreeCity wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten. Auf Wunsch des Kunden kann der gezahlte Betrag für eine anderweitige Registrierung verwendet werden.
Nachfolgend genannte Daten werden vom Kunden im Rahmen der Anmeldung der gewünschten Domain erhoben und können durch den Kunden nach der Registrierung in der WHOIS-Datenbank eingesehen werden:
Vor- und Zunamen des Domaininhabers, bei Unternehmen unter Angabe der Firma, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Faxnummer (sofern verfügbar);
Für den Fall, dass der Domaininhaber eine juristische Person ist: Vor- und Zuname einer entscheidungsbefugten Kontaktperson;
Vor- und Zuname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer (sofern verfügbar) der administrativen Kontaktperson (Admin Contact);
Der Kunde wird hiermit darüber aufgeklärt und willigt ein, dass die von ihm im Rahmen des Registrierungsvorganges erhobenen, zuvor genannten Daten bei FreeCity gespeichert und an die Registry weitergegeben werden. Darüber hinaus werden die Daten in der WHOIS-Datenbank beim zuständigen Registrar, bei der Registry und möglicherweise bei von Dritten betriebenen WHOIS-Datenbanken, veröffentlicht werden. Darüber hinaus erklärt der Kunde, dass auch eine Einwilligung etwaiger betroffener Dritter vorliegt.
Bei der Registrierung einer INFO-Domain übernimmt FreeCity lediglich die Rolle des Vermittlers für den Kunden gegenüber dem zuständigen Registrar. Der Registrar ist eine durch ICANN, der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (http://www.icann.org) akkreditierte Registrierungsstelle für INFO-Domains. Die zentrale Verwaltung des entsprechenden Namensraums erfolgt durch Afilias, Ltd. (http://www.afilias.info).
Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt daher unmittelbar zwischen dem Registrar und dem Kunden zustande. Die Vertragsbedingungen des zuständigen Registrars werden dem Kunden während der Anmeldung zu Kenntnis gebracht.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sowohl ICANN und der Registrar, wie auch Afilias, Ltd. sich eine Änderung ihrer Vertragsbedingungen vorbehalten. Der Kunde ist insoweit zur Selbstinformation verpflichtet.
Zwingende Voraussetzung einer Registrierung einer INFO-Domains ist, dass der Kunde für Domainstreitigkeiten die durch die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) vorgegebene sogenannte Uniform Dispute Resolution Policy - UDRP - anerkennt. ICANN behält sich vor, die diesbezüglichen Regelungen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Die Regelungen, hinsichtlich derer der Kunde zur eigenständigen Information verpflichtet ist, stehen unter http://www.icann.org/udrp/udrp.htm zum Abruf bereit.
Der Kunde erklärt vor diesem Hintergrund sein Einverständnis damit, dass bei Auseinandersetzungen dergestalt, dass sich ein Dritter mit der Behauptung an den Kunden wendet, die Registrierung oder Verwendung der Domain greife in seine Rechte ein, das sogenannte UDRP-Verfahren angewendet werden soll.
Nachfolgend werden die wesentlichen Grundzüge des Verfahrens dargestellt. Mit der lediglich in englischer Sprache verfügbaren Uniform Dispute Resolution Policy (UDRP) stellt ICANN als zuständige Verwaltungsstelle für die Organisation des Domain Name Systems ein Verfahren zur Verfügung, mit dem Streitigkeiten über Rechte an einer bestimmten Domain geschlichtet werden können. Dabei können Markeninhaber gegenüber solchen Personen, die eine dieser Marke identische oder verwechslungsfähige Bezeichnung als Domain für sich haben registrieren lassen, die Übertragung auf sich beantragen. Die Schlichtungsstelle wird diesem Antrag aber nur dann stattgeben, wenn der derzeitige Domaininhaber zum einen keine eigenen Rechte an der Bezeichnung besitzt (also er z.B. nicht selbst Markeninhaber ist oder sein Unternehmen bzw. er selbst diesen Namen trägt) und zum anderen sowohl die Registrierung als auch die Nutzung der Domain in böswilliger Absicht geschieht. Eine solche Absicht wird z.B. angenommen, wenn der Domaininhaber die Domain nur zum Zweck des Verkaufs an den Markeninhaber registrieren ließ und diese Domain später dem Markeninhaber auch zum Verkauf anbietet oder er die Bezeichnung mit der Absicht zur Ausnutzung der Markenbezeichnung für eigene wirtschaftliche Zwecke registrieren ließ und sie entsprechend nutzt.
In dem Schlichtungsverfahren muss der Markeninhaber seine eigene Rechtsposition unter Beweis stellen und darlegen können, weshalb der derzeitige Domaininhaber keine eigenen Rechte an der Domain besitzt und woraus sich die böswillige Absicht bei dessen Registrierung und Nutzung ergeben. Der Domaininhaber erhält innerhalb des Verfahrens Gelegenheit, seine eigene Rechtsposition darzulegen. Dafür wird ihm nach den Regeln der UDRP eine Frist von 20 Tagen nach Bekanntgabe des Verfahrens durch den UDRP-Provider eingeräumt. Nach den UDRP-Regeln ist für das Verfahren grundsätzlich die Sprache zu verwenden, in der auch die Registrierungsvereinbarung gehalten ist, es sei denn die Schlichtungsstelle hält eine andere Regelung für sachdienlich oder die Parteien haben sich auf eine andere Sprache geeinigt.
Die Schlichtungsstelle entscheidet in der Regel auf der Grundlage der ihr vorliegenden schriftlichen Darlegungen, ob sie den Anspruch des Markeninhabers für gerechtfertigt hält oder nicht. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Domain Name auf den Anspruchsteller zu übertragen ist, läuft eine Frist von 10 Werktagen, innerhalb welcher der unterlegende Domaininhaber ein Gericht mit der Sache befassen kann. Wenn das geschieht, wird die Entscheidung der Schlichtungsstelle nicht umgesetzt, der bisherige Domaininhaber bleibt Inhaber der Domain. Unterbleibt die Anrufung eines Gerichtes, wird die Entscheidung der Schlichtungsstelle nach Ablauf dieser Frist durch den zuständigen Registrar umgesetzt, d.h. die Domain wird auf den obsiegenden Markeninhaber übertragen.
Das Schlichtungsverfahren kann vor jedem von der ICANN zugelassenen UDRP-Provider (siehe dazu die Auflistung unter http://www.icann.org/udrp/approved-providers.htm) beantragt werden. Sobald das Schlichtungsverfahren beantragt wird, ist für die gesamte Dauer dieses Verfahrens sowie für eine Frist von 15 Werktagen nach einer Entscheidung der Schlichtungsstelle die Übertragung der Domain auf Dritte nur unter der Voraussetzung zulässig und möglich, dass sich diese an die künftige Entscheidung der Schlichtungsstelle binden. Dasselbe gilt für den Fall, dass hinsichtlich der Rechte an der Domain während des Schlichtungsverfahrens oder innerhalb der Frist von 15 Werktagen danach ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, bis zu einer Entscheidung dieses Gerichts.
Die Spezifikationen des Dienstes "Webspace" werden im Rahmen des diesbezüglichen Websitebereiches bei FreeCity näher beschrieben. Die entsprechenden Kunden mit dem zugehörigen werbefreien Paket können den Dienst auf der Website nach dem Login jederzeit selber aktivieren.
Der Datenverkehr im Zusammenhang mit dem vertragsgegenständlichen Webspace ist in der Leistungsbeschreibung auf der Website von FreeCity beschrieben. Der Kunde hat die Möglichkeit, das bereits verbrauchte Transfervolumen, sofern ein solches in der Leistungsbeschreibung festgelegt ist, auf der Website zu kontrollieren.
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt durch die Bestätigung der Leistungsfreischaltung gegenüber dem Kunden zustande.
Die Dauer des Vertrages richtet sich grundsätzlich nach der Dauer des Vertrages des entsprechend bestellten werbefreien Paketes. Er endet jedoch vorzeitig, wenn der Vertrag des werbefreien Paketes ebenfalls endet oder der Kunde den Dienst wieder deaktiviert. Die Möglichkeit zur Deaktivierung steht dem Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung zur Verfügung.
Endet die Werbefreiheit des bestellten Paketes, so informiert FreeCity den Kunden per E-Mail. Der Kunde ist so in der Lage, die Werbefreiheit des Paketes und damit auch des Dienstes "Webspace" zu verlängern.
Mit Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Funktionalität des Dienstes "Webspace" eingestellt. Vom Kunden im Wege des "Upload" aufgespielte Daten werden unwiederbringlich gelöscht. Der Kunde wird auf die ihm gemäß nachstehender Ziffer 3. obliegenden Verpflichtung zur Datensicherung hingewiesen.
Eine Datensicherung ist seitens FreeCity nicht vertraglich geschuldet.
Der Kunde ist daher verpflichtet, nach jeder Änderung seiner im Rahmen des Dienstes "Webspace" auf seinen Internetseiten vorgehaltenen Inhalte eine Sicherungskopie zu fertigen, um einen möglichen Datenverlust zu verhindern.
Die Spezifikationen des Dienstes "E-Mail" (POP3/SMTP/Webmail/Weiterleitung) ergeben sich aus der Beschreibung im Rahmen der Onlinepräsenz von FreeCity. Der Dienst "E-Mail" kann zu den auf dieser Seite beschriebenen Preisen genutzt werden. Die entsprechenden Kunden mit dem zugehörigen Paketen können den Dienst auf der Website nach dem Login jederzeit selber aktivieren.
Der Dienst "kostenfreies Webmail" kann unentgeltlich genutzt werden. Es ist jedoch eine vorherige Mitgliedschaft in der Community von FreeCity erforderlich. Dieser Dienst wird über Werbung finanziert. Der Kunde wird Werbeeinblendungen nicht mittelbar oder unmittelbar verhindern, beeinträchtigen oder verändern. Zuwiderhandlungen berechtigen FreeCity zu einer unverzüglichen Einstellung des Dienstes. Die Ziffern 5 a), b) und c) (Sperrung, Vertragsstrafe und außerordentliche Kündigung) des Allgemeinen Teils dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung. Der Kunde verpflichtet sich nach aktuellen technischen Standards (z.B. RFC) seine E-Mails zu versenden und zu empfangen.
Der Datenverkehr im Zusammenhang mit dem vertragsgegenständlichen E-Mail-Dienst ist in der Leistungsbeschreibung auf der Website angegebene monatliche Gesamttransfervolumen des jeweiligen Paketes beschränkt. Der Kunde hat die Möglichkeit, das bereits verbrauchte Transfervolumen, sofern ein solches in der Leistungsbeschreibung festgelegt ist, auf der Website zu kontrollieren.
FreeCity behält sich vor, die aktuell geltenden technischen Standards (z.B. RFC) nach den internen Erfordernissen auszulegen und umzusetzen.
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt durch die Aktivierung der Leistung durch den Kunden zustande.
Die Dauer des Vertrages richtet sich grundsätzlich nach der Dauer des Vertrages des entsprechend bestellten Paketes. Die Möglichkeit zur Deaktivierung steht dem Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung zur Verfügung. Der Vertrag für das "kostenfreie Webmail" wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
Mit Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Funktionalität des Dienstes "E-Mail" eingestellt. Vom Kunden eingerichtete E-Mail-Konten werden ebenfalls unwiederbringlich gelöscht, wie eventuell in den Postfächern liegende Daten. Der Kunde wird auf die ihm gemäß nachstehender Ziffer 3. obliegenden Verpflichtung zur Datensicherung hingewiesen. Nach der Vertragslaufzeit ist eine Erreichbarkeit per E-Mail über die eingerichteten E-Mail-Konten nicht mehr gegeben. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden für und an den Kunden keine E-Mails mehr weitergeleitet oder zum Abruf bereitgehalten.
Eine Datensicherung ist seitens FreeCity nicht vertraglich geschuldet.
Der Kunde ist daher verpflichtet, nach jeder datentechnischen Veränderung der ihm vorgehaltenen Inhalte in seinen E-Mail-Konten eine Sicherungskopie anzufertigen, um einen möglichen Datenverlust zu verhindern.
FreeCity schuldet den fehlerfreien und erfolgreichen Versand und Empfang von E-Mails innerhalb des anbietereigenen Netzes im Rahmen der in Ziffer 2 b) des Allgemeinen Teils der AGB vereinbarten Verfügbarkeit. Für den Versand von E-Mails an oder über andere Netze schuldet der Anbieter keinen Erfolg. Gleiches gilt für die Weiterleitung von E-Mails.
Eingehende E-Mails werden ab dem Zeitpunkt ihres Einganges für mindestens zwei Monate gespeichert und zum Abruf durch den Kunden bereit gehalten. Nach Ablauf dieser Frist werden die E-Mails gelöscht. Eine vorzeitige Löschung erfolgt nur dann, wenn gesetzliche Regelungen und/oder die vorliegenden Geschäftsbedingungen FreeCity dazu berechtigen. E-Mails, welche über dem Weiterleitungsdienst verschickt werden, werden nicht auf den Rechnern von FreeCity gespeichert.
Für jedes Paket des Kunden stellt FreeCity ungeachtet der Anzahl der vom Kunden gewünschten Postfächer ein Höchstvolumen an Speicherplatz für den E-Mail Dienst zur Verfügung. Diese Höchstgrenze ist in der jeweiligen Leistungsbeschreibung beschrieben. Bei Überschreitung des Höchstvolumens ist FreeCity berechtigt, die eingehenden E-Mails abzulehnen oder an den jeweiligen Absender zurück zu senden.
FreeCity bietet die unentgeltliche Verwendung von Webmaster Tools an. Dieser Dienst ist unentgeltlich, es ist aber eine vorherige Mitgliedschaft bei der Community von FreeCity erforderlich. Manche Webmaster-Tools können werbefinanziert sein.
FreeCity gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der verwendeten Tools. Dieses Recht ist nach Maßgabe der folgenden Regelungen eingeschränkt.
Die Dauer der Nutzung ist zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkt. Die Befugnis zur Nutzung der Programme sowie etwaiger vom Kunden erstellter Kopien der Programme endet, wenn der Kunde kein Mitglied mehr in der Community von FreeCity ist oder wenn FreeCity den Dienst gekündigt hat. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.
Das Kopieren der überlassenen Programme in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist nur in dem Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung des Programms zulässig. Hierzu gehört insbesondere der Download aus dem Internet, das Installieren auf Festplatte, das Laden auf Haupt- bzw. Arbeitsspeicher sowie auf Zwischenspeicher, soweit mit der Nutzung technisch bedingt verbunden. Für Datensicherungszwecke darf eine Kopie auf Datenträger erstellt werden.
Zu Änderungen am Programmcode ist der Kunde nur berechtigt, soweit diese zu Fehlerbeseitigungszwecken erforderlich sind. Der Kunde trägt selbst alle mit solchen Änderungsmaßnahmen verbundenen Kosten.
Die überlassenen Programme dürfen weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich gemacht werden.
Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyright-Vermerke und Eigentumsangaben von FreeCity an den Programmen in keiner Form verändern.
Der Kunde ist bei der Nutzung des Tools "Gästebuch" verpflichtet, den Inhalt des von ihm betriebenen Gästebuches regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Woche, auf rechtswidrige Inhalte zu kontrollieren und diese unverzüglich zu entfernen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er unter Umständen für rechtswidrige Inhalte, die Dritte in das Gästebuch eintragen, haftbar gemacht werden kann.
FreeCity sendet dem Kunden im Rahmen dieses Dienstes regelmäßig einen Newsletter zu. Es besteht seitens des Kunden kein Anspruch darauf, von FreeCity für den Newsletter registriert zu werden. FreeCity behält sich das Recht vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
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