Allgemeine Geschäftsbedingungen des FreeCity Dienstes der KONTENT
GmbH
Version vom 12.08.2002
Zusatzbedingungen:
» Zusätzliche
Bedingungen für die Registrierung von DE-Domains
» Zusätzliche
Bedingungen für die Registrierung von INFO-Domains
» Zusätzliche
Bedingungen für Webspace
» Zusätzliche
Bedingungen für E-Mail
» Zusätzliche
Bedingungen für Webmaster Tools: Gästebuch, Counter, Formmail, Voting-Tool, Passwort-Schutz
» Zusätzliche
Bedingungen für Newsletter
Inhaltsverzeichnis:
» 1. Geltungsbereich
» 2. Leistungen
/ Änderungen des Leistungsangebots / Preisänderungen
» 3. Vertragsschluss
» 4. Pflichten
des Kunden / Nutzungsbedingungen
» 5. Folgen
von Vertragsverletzungen und Rechtsverletzungen des Kunden / Rechte von FreeCity
» 6. Links
» 7. Vergütung
/ Zahlungsweise / Zahlungsverzug / Mahnschreiben
» 8. Mängelansprüche
» 9. Haftungsbeschränkung
für FreeCity
» 10. Höhere
Gewalt
» 11. Rechtsstreitigkeiten
und Freistellung
» 12. Sonstiges
Präambel
FreeCity ist eine schnell wachsende deutschsprachige Online-Community und ein Dienst der KONTENT GmbH - nachfolgend FreeCity genannt -, die es sich zum Ziel gesetzt hat, alle wesentlichen Bedürfnisse eines aktiven Internetnutzers - nachfolgend Kunde genannt - zu erfüllen. Die einzelnen in der Community angebotenen Dienstleistungen und Waren werden auf der unter "http://www.freecity.de" abrufbaren Website aufgeführt.
Zunächst folgen Regelungen, die auf jedes Vertragsverhältnis mit FreeCity
Anwendung finden (Allgemeiner Teil), sodann zusätzlich diejenigen Regelungen,
die abhängig von den durch den Kunden gewünschten Diensten sind (Besonderer Teil).
Allgemeiner Teil
1. Geltungsbereich
- FreeCity erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und etwaiger Zusatzbedingungen, sowie
Leistungsbeschreibungen, die dem Kunden im Zusammenhang mit den gewünschten
Leistungen zur Kenntnis gebracht werden. Angaben zur Beschreibung der Dienste
stellen keine Garantieübernahme für eine besondere Beschaffenheit der Leistung
von FreeCity dar.
- Soweit FreeCity lediglich Leistungen anderer Anbieter vermittelt, gelten
insoweit ausschließlich die AGB dieser Anbieter. FreeCity ist weder selber
zur Leistungserbringung verpflichtet, noch haftet FreeCity für mangelhafte
Leistung oder für Schäden, die aus der Leistung der dritten Anbieter resultieren.
- Die vorliegenden AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen zwischen
den Parteien, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
- Etwaige entgegenstehende AGB eines Kunden werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.
- Sofern während eines andauernden Vertragsverhältnisses eine Änderung der
vorliegenden AGB erforderlich wird, informiert FreeCity den Kunden per E-Mail
über die Änderung. Er wird auf die ihm zustehende Möglichkeit hingewiesen,
binnen eines Monats der Änderung der AGB zu widersprechen. Widerspricht der
Kunde nicht, so besteht das Vertragsverhältnis mit den geänderten Bedingungen
fort. Im Fall des Widerspruchs besteht der Vertrag unverändert fort, FreeCity
ist jedoch berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
2. Leistungen / Änderungen des Leistungsangebots / Preisänderungen
- Genaue Beschreibungen der einzelnen Dienste finden sich neben diesen AGB
auf den Websites von FreeCity, die über "http://www.freecity.de" abrufbar
sind. Teilweise ist es zur Nutzung der Dienste erforderlich, dass der Kunde
sich zuvor als User bei FreeCity registriert. Diese Registrierung ist unentgeltlich.
Manche Dienste sind werbefinanziert.
- Bei der angebotenen Leistung gilt, dass eine Erreichbarkeit der seitens
FreeCity vorgehaltenen technischen Infrastruktur bis zum Übergabepunkt an
externe Netzbetreiber lediglich bei einer durchschnittlichen Verfügbarkeit
von 97% im Jahresmittel geschuldet ist. Für die Nutzung der Dienste ist jedoch
auch die Funktionalität fremder Netze und Technik erforderlich, auf die FreeCity
keinen Einfluss hat.
- Sofern die Drittkosten im Hinblick auf die vertragsgegenständlichen Leistungen
steigen, ist FreeCity berechtigt, diese Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben.
Dem Kunden wird dies vier Wochen vor deren Wirksamwerden per E-Mail angekündigt.
Der Kunde wird auf die Möglichkeit hingewiesen, binnen gleichen Zeitraums
das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- FreeCity behält sich vor, Änderungen der Dienste und der technischen Umgebung
vorzunehmen, sofern dies den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang aufrechterhält,
zur Verbesserung des Dienstes notwendig ist und / oder der technischen Weiterentwicklung
Rechnung trägt. Sofern kostenfreie Leistungen erbracht werden, besteht kein
Anspruch auf deren weitere Erbringung. FreeCity ist berechtigt, diese Leistungen
einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus ein Schadensersatz-, Minderungs-
oder Erstattungsanspruch zusteht.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen FreeCity und dem Kunden kommt entweder durch die Nutzung
der auf der Website von FreeCity angebotenen Dienste oder, wenn ein Kundenantrag
für den Dienst erforderlich ist, durch dessen Annahme durch FreeCity zustande.
4. Pflichten des Kunden / Nutzungsbedingungen
- Der Kunde wird mit oder unter den ihm von FreeCity zur Verfügung gestellten
Diensten keine rechtswidrigen Inhalte im Internet anbieten, vorhalten, bereitstellen,
nutzen, speichern, verbreiten oder zugänglich machen, auf diese weiterleiten
oder auf solche z. B. durch Links hinweisen. Dies schließt das Verbot der
Versendung unaufgeforderter Massen-E-Mails und das zur Verfügung stellen von
Programmen, die dies ermöglichen, ein. In besonderem Masse sind von diesem
Verbot betroffen:
- Jede Form erotischer Inhalte oder Schriften, insbesondere pornografische
oder jugendgefährdende Schriften und Inhalte im Sinne des § 184 StGB bzw.
im Sinne der §§ 1, 6, 21 GjS.
- Jede Form politischer Schriften oder Inhalte, insbesondere links- oder
rechtsextremistische Propaganda, die im Sinne der §§ 86, 131 StGB zum
Rassenhass aufstacheln, Gewalt oder Krieg verharmlosen oder verherrlichen,
für terroristische Vereinigungen werben, zu Straftaten auffordern und
/ oder beleidigende oder ehrverletzende Äußerungen enthalten.
- Die widerrechtliche Veröffentlichung oder Verbreitung urheberrechtlich
relevanten Materials, sowie von diesbezüglichen Seriennummern und Einwahldaten
(Warez, Cracks, MP3s etc.), sowie deren Bereithaltung zum Abruf durch
Dritte.
- Der Kunde ist darüber hinaus zur ressourcenschonenden Nutzung der erbrachten
Dienste verpflichtet. Dies schließt ein, das Internet-Angebot so zu gestalten,
dass eine übermäßige Belastung des Servers und eine damit verbundene hohe
Rechenleistung / überdurchschnittlich hohe Beanspruchung an Arbeitsspeicher
oder Ähnliches vermieden wird. FreeCity wird den Kunden in diesem Fall auffordern,
unter angemessener Fristsetzung für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde hat FreeCity
spätestens 14 Tage im voraus zu informieren, wenn er ein Transfervolumen von
mehr als 1 Gigabyte an einem Tag bezüglich der von ihm in Anspruch genommenen
Dienste erwartet (beispielsweise nach der Veröffentlichung von Werbung für
eine Website).
- Der Kunde wird eine Beeinträchtigung des Dienstes durch Viren, Würmer, trojanische
Pferde oder sonstige schadhafte Programme und / oder Daten unterlassen und
eine mögliche Verbreitung in höchstmöglicher Art und Weise verhindern. Auch
wird er solche Daten nicht zum Abruf bereithalten.
- Der Kunde versichert, unter Verwendung der angebotenen Dienste nicht in
Rechte Dritter einzugreifen. Dazu gehören insbesondere, aber nicht abschließend,
das Namens- und Kennzeichenrecht, das Markenrecht, Wettbewerbsrecht, das allgemeine
Persönlichkeitsrecht und das Strafrecht. Es ist Sache des Kunden, sich über
die gesetzlichen Bestimmungen, gegebenenfalls durch Einholung eines Rechtsrats,
zu informieren.
- Der Kunde ist verpflichtet, eine über FreeCity registrierte Domain während
der gesamten Vertragslaufzeit auf eigene Internetinhalte verweisen zu lassen.
- Der Kunde wird alle Inhalte, die er auf seinen Internetseiten vorhält, mit
einem den gesetzlichen Anforderungen genügenden Impressum versehen.
- Der Kunde versichert bei der Anmeldung der Registrierung einer DE-Domain,
dass er bei FreeCity noch keine DE-Domain auf seinen Namen registriert hat.
- Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen von sämtlichen Anmeldungen oder Anträgen,
die er gegenüber FreeCity vornimmt, zutreffende und vollständige Angaben zu
machen und während der jeweiligen Vertragsdauer Änderungen dieser Daten unverzüglich,
spätestens jedoch binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Änderung, gegenüber
FreeCity mitzuteilen. FreeCity ist berechtigt, einen Nachweis durch Vorlage
eines geeigneten Legitimationspapiers zu verlangen.
- Der Kunde ist weiter verpflichtet, mindestens alle zwei Wochen seine E-Mails
abzurufen, um so eine Selbstinformation über Mitteilungen von FreeCity zu
ermöglichen, da auf diesem Wege wichtige Informationen übermittelt werden.
- Sofern dem Kunden Zugangsdaten oder Passwörter zur Verfügung gestellt werden,
hat er diese geheim zu halten. Gibt der Kunde diese Informationen an Dritte
weiter oder ist er sonst für eine Nutzung des Dienstes durch Dritte verantwortlich,
so haftet er für die bei FreeCity entstehenden Kosten und Schäden. Der Kunde
verpflichtet sich, den Verlust oder die Kenntnisnahme Unbefugter unverzüglich
gegenüber FreeCity anzuzeigen.
- Der Kunde ist weiter verpflichtet, ihm bekannt gewordene Mängel oder Schäden
gegenüber FreeCity unverzüglich schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen.
- Weitere Verpflichtungen des Kunden ergeben sich aus den Bestimmungen zu
den vom Kunden in Anspruch genommenen Diensten (Zusatzbedingungen).
5. Folgen von Vertragsverletzungen und Rechtsverletzungen des
Kunden / Rechte von FreeCity
- Sperrung:
FreeCity behält sich vor, den Zugriff auf Inhalte und die Nutzung von Diensten
(z.B. Weiterleitung, Website, E-Mail), die möglicherweise gegen gesetzliche
Bestimmungen verstoßen, zu unterbinden. Insbesondere die Verletzung der in
vorstehenden Ziffern 4. a), c), d), e), f), g), h) und j) genannten Verpflichtungen
berechtigt FreeCity, den Kunden mit sofortiger Wirkung von einer weiteren
Nutzung der Dienste auszuschließen. Für das Recht zur Nutzungsunterbindung
/ Sperre der Dienste ist jedenfalls ein dringender Tatverdacht ausreichend.
Einem dringendem Tatverdacht gleichzustellen ist ein entsprechendes Votum
einer anerkannten Institution der Freiwilligen Selbstkontrolle für das Internet
oder eines Rechtsanwaltes. FreeCity ist in jedem Fall berechtigt, eine Nutzungsunterbindung
/ Sperrung vorzunehmen, wenn der Kunde Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung
gegeben hat. Dem Kunden steht jederzeit der Gegenbeweis offen. Sofern der
Kunde mit offenen Forderungen nach Ablauf der in der zweiten schriftlichen
Mahnung gesetzten Frist in Verzug ist, steht FreeCity das Recht zu, die vom
Kunden bezogenen Dienste zu sperren. Dies berührt die Vergütungspflicht für
diesen Zeitraum nicht.
- Vertragsstrafe / Schadensersatz:
Der Kunde verpflichtet sich für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung
gegen die in vorstehenden Ziffern 4. a), c), d), e), f), g), h) und j) genannten
Pflichten an FreeCity eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25,00 zu zahlen.
Weitere Rechte und insbesondere Schadensersatzansprüche bleiben von der Vertragsstrafe
unberührt, werden jedoch in voller Höhe auf den zusätzlich geltend gemachten
Schadensersatzanspruch angerechnet.
- Außerordentliche Kündigung:
FreeCity behält sich vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis
außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber
nicht abschließend vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine in vorstehenden
Ziffern 4. a), c), d), e), f), g), h) und j) genannten Verpflichtungen verstößt.
6. Links
FreeCity ist für die Verfügbarkeit von Seiten dritter Anbieter, auf die in
den Internetseiten von FreeCity durch Link verwiesen wird, nicht verantwortlich
oder haftbar, da diese Seiten keinerlei Kontrollmöglichkeit von FreeCity unterliegen.
Aus demselben Grund ist FreeCity für die dort vorgehaltenen Inhalte oder für
Inhalte, die auf oder über solche Seiten zugänglich sind, nicht verantwortlich.
FreeCity distanziert sich ausdrücklich von den dort vorgehaltenen Inhalten und
schließt jegliche Haftung oder Mängelansprüche in Bezug auf diese Seiten Dritter
aus.
7. Vergütung / Zahlungsweise / Zahlungsverzug / Mahnschreiben
- Sofern die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht unentgeltlich angeboten
werden und sich in den vorliegenden AGB keine Vergütungsregelung befindet,
gilt die Preisliste, die im Internet unter http://premium.freecity.de/ abrufbar
ist.
- Vergütungen sind im Voraus für einen im Rahmen des Angebotes genannten Abrechnungszeitraum
zu zahlen. Eine Erstattung von gezahlten Beträgen erfolgt nicht, sofern die
Beendigung des Vertragsverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit
durch den Kunden zu vertreten ist.
- Sämtliche Rechnungen/Zahlungsaufforderungen werden grundsätzlich per E-Mail
übermittelt. Wünscht der Kunde eine Rechnung per Post (Zusatzdienstleistung),
so ist FreeCity berechtigt, hierfür pro Rechnung eine Gebühr in Höhe von 2,50
EURO zu erheben.
- Die Zahlung hat sofort nach Rechnungsstellung/Zahlungsaufforderungen spätestens
innerhalb von 10 Tagen auf eines der Konten von FreeCity zu erfolgen.
- Sollte eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, ist FreeCity bis auf
Widerruf durch den Kunden dazu ermächtigt, die fälligen Beträge vom Konto
des Kunden abzubuchen. Sofern eine Abbuchung aus Gründen, die der Kunde zu
vertreten hat, scheitert, hat er die Mehrkosten zu tragen, die FreeCity entstehen.
Es wird ein pauschalierter Schadenersatz (§§ 280 Abs. I und II, 286 BGB) von
brutto 2,50 EURO vereinbart. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt
vorbehalten, sofern nachgewiesen wird, dass ein ungewöhnlich hoher Schaden
diesbezüglich im Einzelfall entstanden ist. Dem Kunden bleibt freigestellt,
nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist.
- Vom Zeitpunkt des Verzugs an sind offene Forderungen mit dem gesetzlichen
Zinssatz zu verzinsen.
- Für jedes Mahnschreiben wird als pauschalierter Schadenersatz (§§ 280 Abs.
I und II, 286 BGB) ein Betrag von brutto 3,00 EURO vereinbart. Die Geltendmachung
eines höheren Schadens bleibt vorbehalten, sofern nachgewiesen wird, dass
ein ungewöhnlich hoher Schaden diesbezüglich im Einzelfall entstanden ist.
Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
8. Mängelansprüche
- Mängelansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung,
Installation oder Benutzung der Leistung von FreeCity oder auf Eingriffe,
Fehlerbehebungen oder Fehlerbehebungsversuche durch den Kunden oder nicht
von FreeCity autorisierte Dritte zurückzuführen sind.
- Im übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahr ab Beginn
der Zurverfügungstellung der Leistung durch FreeCity an den Kunden. Dies gilt
nicht, sofern eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit in Rede steht oder die Haftung von FreeCity auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen eigenen Pflichtverletzung oder
der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Das gleiche gilt, sofern FreeCity
den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit
der Leistung übernommen hat.
- Die Mängelbeseitigung erfolgt zunächst nach Wahl von FreeCity durch die
Wiederholung von Anmeldevorgängen, durch Nachbesserung oder durch unentgeltliche
Ersatzlieferung. Wird die Mängelbeseitigung von FreeCity verweigert oder schlägt
sie fehl, hat der Kunde Anspruch auf angemessene Herabsetzung der Vergütung
oder er kann vom Vertrag zurücktreten.
9. Haftungsbeschränkung für FreeCity
- Die Haftung von FreeCity ist gemäß den nachfolgenden Bestimmungen eingeschränkt.
Davon unberührt bleibt die Haftung von FreeCity nach dem Produkthaftungsgesetz
sowie im Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)
die Haftung nach deren § 7 Abs. 2.
- FreeCity haftet stets unbeschränkt, wenn FreeCity der Vorwurf des Vorsatzes
oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels trifft, oder wenn FreeCity
vertraglich eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.
- FreeCity haftet zudem stets unbeschränkt für verursachte Schäden aus der
schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines
Menschen, sofern die Verletzung durch FreeCity selbst, durch ihre gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verschuldet worden ist.
- FreeCity haftet zudem stets unbeschränkt bei grobem eigenem Verschulden
(Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit), bei grobem Verschulden ihrer leitenden
Angestellten oder gesetzlichen Vertreter und bei Vorsatz ihrer anderen Erfüllungsgehilfen
(einfache Erfüllungsgehilfen). Ausschließlich in diesen Fällen oder sofern
einer der Absätze a) bis c) einschlägig ist, haftet FreeCity auch für den
Ersatz mittelbarer Schäden des Kunden.
- FreeCity haftet dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, deren Einhaltung für das Erreichen des Vertragszwecks von
besonderer Bedeutung ist (sog. "Kardinalpflichten"). Dies gilt auch, soweit
die Pflichtverletzung von leitenden Angestellten oder anderen Erfüllungsgehilfen
begangen worden ist. Bei anderen Pflichtverletzungen haftet FreeCity ebenfalls
dem Grunde nach für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen.
- In den Fällen des vorstehenden Absatzes 9.e) ist die Haftung von FreeCity
der Höhe nach auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.
- Es wird darauf hingewiesen, dass der Arbeits- und Zeitaufwand des Kunden,
der bei der Schadensermittlung sowie bei der außergerichtlichen Abwicklung
des Schadensersatzanspruchs entsteht, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
als Schadensersatz ausschließlich dann ersatzfähig ist, wenn der Aufwand die
im Rahmen des üblichen durch den Kunden typischerweise zu erbringende Mühewaltung
überschreitet.
10. Höhere Gewalt
Des weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen
und / oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und / oder nicht voraussehbarer,
nur vorübergehender und nicht von der FreeCity zu vertretender Beeinträchtigungen,
herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch
behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne
Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des weiteren zählt hierzu auch der vollständige
oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations-
und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. FreeCity
ist berechtigt, die ihr obliegende Leistung für die Dauer des hindernden Ereignisses
zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben.
11. Rechtsstreitigkeiten und Freistellung
- Der Kunde stellt FreeCity und ihre Mitarbeiter von etwaigen Schäden bei
behaupteten Rechtsverletzungen durch den Kunden oder Dritter im Zusammenhang
mit dem vertragsgegenständlichen Dienst frei, sofern er den zugrundeliegenden
Verstoß zu vertreten hat oder ihn eine Unterlassungsverpflichtung trifft.
Dies schließt die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Auslagen
ein.
- Ebenso stellt der Kunde involvierte Dritte (beispielsweise DENIC) und dort
beteiligte natürliche Personen frei.
- Diese Freistellungsvereinbarung behält ihre Gültigkeit über die Vertragsdauer
hinaus für weitere drei Jahre.
- Im Fall von Rechtsstreitigkeiten nach a) ist FreeCity berechtigt, seine
Leistungen im Hinblick auf den betreffenden Dienst einzustellen.
12. Sonstiges
- Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Ein Zurückbehaltungsrecht
besteht für den Kunden nur hinsichtlich Gegenansprüchen aus demselben Vertrag.
- Nebenabreden und Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform (Brief
oder Telefax). Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Das gleiche gilt für die Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos
durch FreeCity. Nebenabreden sind nicht getroffen.
- FreeCity ist berechtigt, sich zur Erbringung der vertragsgegenständlichen
Leistungen Dritter zu bedienen.
- Die zwischen dem Kunden und FreeCity geschlossenen Verträge unterliegen
dem deutschen Recht bei gleichzeitig erklärtem Ausschluss der Bestimmungen
zum einheitlichen Kaufrecht der UN über den Kauf von beweglichen Sachen.
- Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Vielmehr gilt an Stelle
der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder
zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit
der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der
vertraglichen Bestimmungen entsprechend.
- Gerichtsstand ist Duisburg, sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen handelt.
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