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Gegenstand der Bedingungen |
| 1.1 |
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Diese Bedingungen gelten für die Belegung von Werbeflächen
im FreeCity- und Domain-Netzwerk. Für E-Commerce Partnerschaften gelten sie
nur in Zusammenhang mit dem Kooperationsvertrag für E-Commerce.
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Geschäftstätigkeit |
| 2.1 |
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Die FreeCity GmbH (nachfolgend "FreeCity" genannt) übernimmt
die Beratung und Vermarktung von Werbung auf Internet-Seiten des FreeCity- und
Domain-Netzwerkes. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge
wird von FreeCity im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen
Werbekunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
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| 2.2 |
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Zur Schaltung von Werbeflächen stellt FreeCity eine technische
Plattform zur Verfügung. Nur im Rahmen der technischen Standards der Plattform
ist die Schaltung von Werbeflächen möglich.
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| 2.3 |
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"Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Auftrag eines Auftraggebers an FreeCity zur
Schaltung einer oder mehrerer Werbeflächen zum Zwecke der Verbreitung im
World Wide Web.
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| 2.4 |
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Eine "Werbefläche" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen
kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen:
einem Text (z.B. Newsletter), einem Bild ("Button","Banner"),Tonfolgen
und Bewegtbildern oder einem Bild mit einem Verweis ("Link") auf ein
Angebot oder ein Produkt.
Sonderformate und -werbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch
FreeCity möglich.
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Geltungsbereich |
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Für alle mit FreeCity abzuschließenden/abgeschlossenen
erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich
die nachfolgenden Bedingungen. FreeCity erkennt von den vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an.
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Vertragsabschluss |
| 4.1 |
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Angebote von FreeCity sind in jedem Fall freibleibend. Ein Vertrag
zwischen FreeCity und dem Auftraggeber kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
oder per E-Mail seitens FreeCity zustande. FreeCity hat das Recht, nicht bestätigte
Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
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| 4.2 |
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Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen
bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von FreeCity
schriftlich oder per E-Mail bestätigt sind.
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| 4.3 |
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Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
jeweils gültigen Preislisten von FreeCity. Werbemittler und -agenturen sind
verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit potentiellen
Auftraggebern von FreeCity an die Preisliste von FreeCity zu halten.
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| 4.4 |
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Aufträge von Werbe- oder Mediaagenturen werden nur für
namentlich genau genannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für die
Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen
Auftraggebers bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von
FreeCity.
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| 4.5 |
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Für alle Aufträge, die über eine Werbe- oder Mediaagentur
erteilt werden, wird eine AE-Provision auf das Rechnungsnetto vergütet. Gestaltungskosten
für Werbemittel sind von den in den Preislisten genannten Rabattstaffeln
ausgenommen.
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Rücktrittsrecht |
| 5.1 |
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FreeCity behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss
die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die für FreeCity eine Vertragsdurchführung
unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung
urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche, sittliche oder sonstige rechtliche
Bestimmungen verletzt.
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| 5.2 |
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Der Auftraggeber wird über die Gründe der Zurückweisung
informiert.
Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen von FreeCity entsprechendes
Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber kein Anspruch
auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
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| 5.3 |
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Trifft FreeCity an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung
kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug
zu bringen, die bei FreeCity bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche
des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des
Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann FreeCity den Ersatz für
bereits entstandene Kosten verlangen.
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| 6 |
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Stornierung |
| 6.1 |
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Die Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber ist
grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen, jedoch wird sie
nur wirksam, wenn und sobald FreeCity ihr ausdrücklich und schriftlich zugestimmt
hat. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Kampagnenbeginn fallen keine Stornogebühren
an. Bis eine Woche vorher fallen 10% Bearbeitungsgebühr an, danach und während
der Kampagne eingehende Stornierungen werden pauschal mit einer Aufwandsentschädigung
von 30% des Netto-Buchungsvolumens des jeweiligen Auftrages in Rechnung gestellt.
Bis zum Zeitpunkt der Stornierung ausgelieferte AdImpressions werden mit angeglichenem
Rabattsatz zusätzlich berechnet.
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Preise |
| 7.1 |
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Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
jeweils gültigen Preislisten von FreeCity, sofern einzelvertraglich nichts
anderes vereinbart wurde. Diese verstehen sich grundsätzlich zuzüglich
MwSt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
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| 7.2 |
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Der Auftraggeber räumt FreeCity das Recht ein, im Falle einer
Überlieferung von Kampagnen einen zusätzlichen Betrag von bis zu 5%
der vereinbarten Menge abzurechnen.
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| 7.3 |
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Preisänderungen für die Durchführung von Werbeschaltungen
für vereinbarte und bestätigte Schaltaufträge werden wirksam, wenn
sie von FreeCity einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis angekündigt
werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches
innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch Erklärung
ausgeübt werden muss.
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Zahlungsbedingungen |
| 8.1 |
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Es gilt die Vergütung gemäß Auftragsbestätigung.
Ist in der Auftragsbestätigung keine Vergütung bestimmt, gelten die
zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste.
Die genaue Abrechnung erfolgt nach Beendigung des vereinbarten Kampagnenzeitraumes.
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| 8.2 |
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Gehen Mehrfach-Buchungen eines Auftraggebers innerhalb eines Kalenderjahres
ein, so gilt für die jeweils zuletzt erfolgte Buchung der Rabattsatz der
jeweils gültigen Preisliste, der sich zum Zeitpunkt dieser Buchung aus den
kumulierten Auftragssummen des laufenden Jahres ergibt. Eine Rückvergütung
von Rabatten für zuvor erfolgte Buchungen innerhalb des Kalenderjahres erfolgt
nicht.
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| 8.3 |
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Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne Abzug auf ein von
FreeCity angegebenes Konto zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung
kommt es auf den Eingang des Betrages auf dem Konto an. Der Abzug von Skonto bedarf
besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
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| 8.4 |
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Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach
Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so kann FreeCity die weitere Ausführung
eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere
Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine
Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
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| 8.5 |
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Bei Zahlungszielüberschreitungen ist FreeCity grundsätzlich
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Zinssatz für
längerfristigere Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank
zu verlangen. Falls FreeCity in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen, ist FreeCity berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber
ist jedoch berechtigt FreeCity nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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| 8.6 |
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Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund
(§ 649 Satz 1 BGB) so hat er die bis zur Beendigung erbrachten mangelfreien
Leistungen zu vergüten. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, an FreeCity
eine pauschale Vergütung in Höhe von 10% des nicht ausgeführten
Teils der Auftragssumme als Schadensersatz zu bezahlen. Dem Auftraggeber bleibt
vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist. Geltendmachung eines
im Einzelfall ungewöhnlich hohen Schadens durch FreeCity ist nicht ausgeschlossen.
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| 9 |
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Pflichten des Auftraggebers |
| 9.1 |
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Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass
er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz-
und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben
hat und frei darüber verfügen kann.
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| 9.2 |
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Die Beachtung des Wettbewerbsrechtes, nationaler und internationaler
Urheber- und sonstiger Schutzrechte sowie weitere rechtliche Bestimmungen bei
der Gestaltung der Werbeinhalte und der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte
fällt in die alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftraggeber
stellt FreeCity von allen Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Rechte
durch die Veröffentlichung der Werbeflächen frei und erstattet FreeCity
die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang.
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| 9.3 |
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Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung
der Werbemittel verantwortlich. Als rechtzeitige Anlieferung der Werbemittel wird
eine Frist von:
- drei Werktagen bei Bannern (GIF, JPEG)
- fünf Werktage bei RichMedia (HTML, DHTML, Flash etc.)
vor Schaltungsbeginn vereinbart.
Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den
in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber
trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit
nicht aus dem Risikobereich von FreeCity Probleme bei der Übermittlung auftreten.
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| 9.4 |
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Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich
des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird
die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt.
Trifft FreeCity keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung,
so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen FreeCity.
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| 9.5 |
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Ist der Auftraggeber eine Werbe- oder Mediaagentur, so muss er
einen Gewerbenachweis erbringen. Er ist verpflichtet, sich in seinen Angeboten,
Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste von
FreeCity zu halten und diese nur mit den für die Vermittlung üblichen
AE-Provisionen zu beaufschlagen. Preise für Sonderabsprachen und Sonderaktionen
von FreeCity können berücksichtigt werden.
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| 9.6 |
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Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche
vorherige Zustimmung von FreeCity Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte
abzutreten oder zu übertragen. FreeCity kann Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber
erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.
Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde,
ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an FreeCity zu bezahlen.
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| 10 |
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Gewährleistung |
| 10.1 |
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FreeCity gewährleistet Schaltungen der Werbeflächen
auf der einvernehmlich festgelegten Seite und eine dem jeweils üblichen Standard
entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbefläche.
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| 10.2 |
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich
nach dem Einstellen bzw. Erscheinen auf der Website bzw. in weiteren elektronischen
Werbeträgern zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb
einer Woche ab Einstellung bzw. Erscheinen der Werbung zu reklamieren. Erfolgt
die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche
des Auftraggebers.
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| 10.3 |
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Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist FreeCity nach seiner
Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck
der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen.
Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens
zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder von FreeCity trotz
angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Auftraggeber
wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder
zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.
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| 10.4 |
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Ein Fehler bei der Werbeschaltung im vorgenannten Sinne liegt
nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nicht
geeigneten Darstellungs-Soft- oder Hardware (z. B. Browser),
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oder
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durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen
oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch
unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern
(Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste,
die außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereichs von FreeCity liegen,
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oder
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durch den Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24
Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich
vereinbarten Schaltung andauert, wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen
Gründen, die nicht von FreeCity zu vertreten sind,
hervorgerufen wird.
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| 10.5 |
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Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen,
ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern.
Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch
des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
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| 11 |
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Haftung |
| 11.1 |
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Für Schadensersatz haftet FreeCity nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
Gleiches gilt für eine Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
als auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter
von FreeCity.
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| 11.2 |
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Eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit für FreeCity
ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung vertraglicher
Hauptpflichten oder vertragswesentlicher Nebenpflichten (sogenannte Kardinalpflichten).
Bei der vorgenannten einfach fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten
ist die Höhe auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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| 11.3 |
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Der Höhe nach haftet FreeCity in keinem Fall für einen
höheren Schadensbetrag, als den von dem Auftraggeber zu zahlenden Rechnungsbetrag
(netto) für die den Schadenersatz begründende Einstellung der Werbung.
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| 12 |
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Gerichtsstand |
| 12.1 |
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig,
der Sitz von FreeCity.
FreeCity ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch
an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.
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| 12.2 |
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Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches
Recht.
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| 13 |
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Sonstige Bedingungen |
| 13.1 |
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Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
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| 13.2 |
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Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam
sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Vermarktung von Werbeflächen voll
wirksam.
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